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Alle Begriffe des Gesetzgebungsverfahrens — vom Gesetzentwurf über die Beratung im Bundestag bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt. Kurz und verständlich erklärt.

Interaktives Diagramm

Wie wird ein Gesetz gemacht?

Von der Initiative bis zur Verkündung — das Gesetzgebungsverfahren Schritt für Schritt erklärt.

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Beratungsstände(15)

1. Beratung (Erste Lesung)

Vorstellung des Gesetzentwurfs im Plenum — keine inhaltliche Abstimmung, nur Überweisung an den Ausschuss.

Beratungsstände

2. Beratung (Zweite Lesung)

Detaillierte Debatte im Plenum auf Basis der Ausschussarbeit — Änderungsanträge sind noch möglich.

Beratungsstände

3. Beratung und Schlussabstimmung

Abschlussdebatte und finale Abstimmung — hier entscheidet der Bundestag endgültig.

Beratungsstände

Abgelehnt

Die Mehrheit des Bundestages hat gegen den Gesetzentwurf gestimmt — er ist damit gescheitert.

Beratungsstände

Abgeschlossen

Der Vorgang ist vollständig beendet — alle parlamentarischen Schritte sind durchlaufen.

Beratungsstände

Angenommen

Der Bundestag hat dem Gesetz mit Mehrheit zugestimmt.

Beratungsstände

Ausschussberatung

Der Fachausschuss berät den Entwurf im Detail — oft mit Sachverständigenanhörungen und Änderungen.

Beratungsstände

Beim Bundesrat

Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf liegt beim Bundesrat zur Behandlung vor.

Beratungsstände

Eingebracht

Der Gesetzentwurf wurde offiziell beim Bundestag eingereicht — das Verfahren beginnt.

Beratungsstände

Für erledigt erklärt

Der Bundestag hat festgestellt, dass sich ein Gesetzesvorhaben erledigt hat — ohne dass es formal abgelehnt wurde.

Beratungsstände

In Kraft getreten

Das Gesetz ist rechtsgültig und gilt — Bürger und Behörden müssen es anwenden.

Beratungsstände

Kabinettsbeschluss

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf intern beschlossen und zur parlamentarischen Beratung freigegeben.

Beratungsstände

Überwiesen

Der Gesetzentwurf wurde an einen oder mehrere Fachausschüsse zur Detailberatung weitergeleitet.

Beratungsstände

Verkündet

Der Bundespräsident hat das Gesetz ausgefertigt und es wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Beratungsstände

Zurückgezogen

Der Einbringer hat seinen Gesetzentwurf vor der Abstimmung selbst zurückgenommen.

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Datenquellen & Technik(7)